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Waldbrand am Rand der Dübener Heide
 
Kamerad beim Löscheinsatz
Reibitz/Wellaune 13.08.2003 Einen Waldbrand größeren Ausmaßes konnten diese Nacht die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus Bad Düben und Delitzsch verhindern.
Gegen 1.00 Uhr in der Nacht heulten die Sirenen und riefen zum nächtlichen Einsatz. An der B 183a zwischen Reibitz und Wellaune brannte in ca. 30 Meter Entfernung vom Straßenrand ein Teil des Waldes. Dank der Windstille konnte sich das Feuer nicht großflächig ausbreiten. Was die Brandursache war, konnte in dieser Nacht noch nicht festgestellt werden.
Schon am Montagabend brannte ein großes Waldstück zwischen Görschlitz und Laußig. vermutete Brandursache: Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe.

Durch die wochenlange Hitze wurde in der vergangenen Woche für den Landkreis Delitzsch die Waldbrandwarnstufe IV ausgelöst. Momentan ist im gesamten Landkreis Delitzsch das Betreten der Wälder verboten. Trockenes Gras, am Waldboden liegende Äste und Nadelstreu können die Ausbreitung eines Feuers beschleunigen.
Der größte Risikofaktor für den Wald ist immer noch der Mensch. Schon eine achtlos aus dem Auto geworfene Zigarette kann ein Feuerinferno auslösen.
Deshalb ist es jetzt gerade wichtig folgende Grundregeln zu beachten:

Wälder
Gesperrte Wälder dürfen nicht betreten werden, auch nicht die Waldwege. Ausgenommen sind hiervon die Waldbesitzer, sie dürfen zur Ausführung angewiesener Forstarbeiten und Jagd den Wald betreten. In Wäldern, die noch freigegeben sind, ist das Querfeldein-Laufen untersagt.

Löschfahrzeuge sind zur Zeit im Dauereinsatz

Rauchverbot
In Sachsens Wäldern herrscht ein ganzjähriges Rauchverbot.

Grillen
Offene Lagerfeuer und das Grillen (auch ein mobiler Grill) sind nur an besonders gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

Katalysatoren
PKWs und Krafträder nicht auf ausgetrockneten Wiesen, Feldern und Waldwegen abstellen, da die Katalysatoren Betriebstemperaturen bis zu 700°Celsius entwickeln können. Kommt es zum Brand, muss der Fahrzeughalter nicht nur den Schaden am eigenen Auto sondern auch den Feuerwehreinsatz bezahlen.

Glasscherben
Jede achtlos zurückgelassene Glasflasche oder Glasscherbe kann zu einem Brand führen. Nehmen Sie bitte Ihren Müll wieder mit.

Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte unverzüglich die Feuerwehr (Tel.: 112) oder das zuständige Forstamt (Sächsisches Forstamt Doberschütz Tel.: 034244-54 81 - 0) benachrichtigen.

Fotos: DaKoMa

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