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Ab Stufe IV ist das Betreten des Waldes verboten |
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Landkreis 25.04.2005 Im Landkreis Delitzsch wurde
angesichts der langanhaltenden Trockenheit am vergangenen
Samstag mit der Waldbrandwarnstufe IV die höchste Gefahrenstufe
ausgerufen.
Aus diesem Grund ist das Betreten bzw. das Befahren der Wälder
sowie das Parken auf Waldwegen und Zufahrten verboten. Im Wald
ist der Umgang mit offenem Feuer nicht erlaubt, dazu zählen auch
das Rauchen (in Sachsens Wäldern herrscht ein ganzjähriges
Rauchverbot) und Grillen. Entdeckte Brände sollten sofort
gemeldet werden, damit sie in einem möglichst frühen Stadium
gelöscht und Schäden dabei in Grenzen gehalten werden können.
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen können unter
www.forsten.sachsen.de abgerufen werden.
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