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Am 1. Juli 2008 soll aus den Kreisen Delitzsch und
Torgau- Oschatz der Landkreis Nordsachsen werden |
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Landkreis Delitzsch - 25. Mai 2007. Die Kreisreform in
Sachsen ist beschlossene Sache. Mit der Reduzierung der 22
Landkreise auf 10 und der sieben kreisfreien Städten auf drei
wird der demographischen Entwicklung Rechnung getragen. In einer
gemeinsamen Presseinformation der Arbeitsgruppen „Kreisreform“
der Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch heißt es dazu wie
folgt: Am 23. Mai 2007 trafen sich die Arbeitsgruppe
„Kreisreform des Kreistages Torgau-Oschatz“ und die
Arbeitsgruppe „Kreisreform des Landkreises Delitzsch“ zu einer
zweiten gemeinsamen Beratung in Eilenburg.
Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Vorstellung des durch die
gemeinsame Arbeitsgruppe „Finanzstatus“ für den Fall einer
eventuellen Fusion der beiden Landkreise erarbeiteten
Finanzstatus der Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch.
Übereinstimmend würdigten die Teilnehmer an dieser Beratung die
im investiven Bereich in den beiden Landkreisen erreichten
Ergebnisse, der dadurch entstandenen Verschuldung wurde insofern
beim Finanzstatus eine nicht so entscheidende Bedeutung
beigemessen. Ausgehend vom vorgestellten Finanzstatus wurde als
ein wesentlicher Schwerpunkt für die weitere Tätigkeit beider
Landkreise die Notwendigkeit einer konsequenten
Haushaltskonsolidierung festgestellt und eingefordert.
Aus der gemeinsamen Beratung der Arbeitsgruppen heraus gab es
nachfolgende Festlegungen:
- Durch die Verwaltungen der Landkreise
Torgau-Oschatz und Delitzsch sind, unabhängig von
einer möglichen Fusion und der oder des
Fusionspartners, intern Strukturvorschläge unter
Beachtung des Grundsatzes der Präsenz der
Landkreisverwaltung in der Fläche zu erarbeiten.
- Durch die Verwaltung der beiden Landkreise sind
für die Arbeitsgruppe „Finanzstatus“ Übersichten
bezüglich der Verknüpfung von Pflichtaufgaben des
Landkreises und der Städte und Gemeinden des
Landkreises zu erstellen.
Abschließend betonten die Teilnehmer der gemeinsamen Beratung,
dass sie nach wie vor an die aktuelle Beschlusslage ihrer
Kreistage gebunden sind.