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Ab dem 1. Februar 2008 gilt in Sachsen das Rauchverbot |
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Donnerstag, 31. Januar 2008
Landkreis Delitzsch. Wer sich in einer Kneipe eine Zigarette anstecken will, muss ab morgen vor die
Tür gehen, denn ab dem 1. Februar 2008 gilt in Sachsen das
Nichtraucherschutzgesetz.
Wer kann, benutzt die Tür nebenan, denn der Gesetzgeber erlaubt
Gastwirten mit mehr als
zwei Räumen, dass sie eines ihrer Zimmer den Rauchen überlassen. Nicht
nur in Restaurants und Kneipen ist zukünftig der blaue Dunst verboten.
Gleiches gilt auch in den Landesbehörden, im Landtag, in Gerichten, in
Krankenhäusern und Arztpraxen, in Apotheken, in Museen und Theatern, in
Hochschulen und Schulen inklusive des Schulhofes. Sogar Diskotheken
müssen komplett rauchfrei sein. Verstöße gegen das Gesetz sollen mit
Geldstrafen von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Der Gesetzestext kann
über die Seiten des Sächsischen Staatsministerium für Soziales (www.sms.sachsen.de)
abgerufen werden.
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