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Bundesprogramm Kommunal-Kombi
 

Dienstag, 27. Mai 2008
Landkreis Delitzsch.
Pressemitteilung des Landratsamtes Delitzsch zur Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi

1. Rechtliche Grundlagen

  • Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Regionen mit besonders hoher Langzeitarbeitslosigkeit vom 14.12.07 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 242 am 29.12.07)
  • Beschluss des Sächs. Kabinetts vom 19.02.2008 zur Beteiligung des Freistaates am Programm
  • Abschluss Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Freistaat am 30.04.2008 zur Umsetzung des Bundesprogramms in Sachsen
  • voraussichtliche Veröffentlichung der Rahmenvereinbarung (FRL Sachsen) im Sächs. Amtsblatt am 22.05.2008

2. Kontingent geförderter Plätze in den Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz
 

  mögliche Plätze mögliche Plätze Land
(sind gleich FM-Bund und Land)
weitere Option bei Ausschöpfung Landesplätze
Landkreis Delitzsch 784 273 52
Landkreis Torgau-Oschatz 623 217 41

3. Fördergegenstand und Zuwendungsempfänger

  • gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen und Landkreise bis zu 3 Jahren pro Arbeitnehmer
  • die Inanspruchnahme des Programms ist bis längstens 31.12.2012 möglich
  • gefördert werden können auch andere Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Kommunen (z.B. freie Träger, Vereine)

4. Fördervoraussetzungen

  • Arbeitsplätze sind zu besetzen durch Alg II-Empfänger, die mind. 24 Monate arbeitslos gemeldet sind und mind. 12 Monate SGB II beziehen
  • Entlohnung muss tariflichem oder ortsüblichem Arbeitsentgelt (wenn keine Tarifbindung) entsprechen
  • Arbeitszeit im Regelfall 30 Stunden/Woche
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert und im Antrag nachgewiesen sein (Mittel Bund, Land, Kreis, Träger)
  • Fördervoraussetzung für die Arbeitsplätze sind einzuholende Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Kammern (IHK, Handwerkskammer)

5. Unterstützung des Programms durch den Landkreis Delitzsch

Im Interesse der Arbeitslosen und zur Sicherung des Beginns der Umsetzung der Förderprogramme im Landkreis Delitzsch hat der Landrat - im Vorgriff auf die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Freistaates im Sächs. Amtsblatt am 22.05.2008 - eine Entscheidung zur angemessenen Beteiligung des Landkreises an den Maßnahmen herbeigeführt (Kreistagsvorlage für den KT am 21.05.2008 war objektiv nicht möglich).
Die nächste Kreistagssitzung – dann bereits des Landkreises Nordsachsen – wird die konstituierende Sitzung voraussichtlich am 27.08.2008 sein.

Vorschlag des Landkreises Delitzsch:

Zuschuss von 40 Euro pro Arbeitsplatz und Teilnehmer (bei Inanspruchnahme Bundes- und Landesprogramm)
bzw. 80 Euro pro Arbeitsplatz und Teilnehmer (nach Ausschöpfung des Landesprogramms und lediglicher Inanspruchnahme des Bundesprogramms).

Der Landrat informiert den Kreistag Delitzsch über diesen Vorschlag in der Sitzung am 21.05.2008.

6. Förderumfang / -höhe

  • Beispielrechnung öffentlicher Dienst
    (bei Bundes- und Landesförderung und Zuschuss durch den Landkreis):
Monatliches Arbeitsentgelt 1.000 € (brutto)
Sozialversicherungsbeiträge 200 €
Gesamtkosten: 1.200 €
   
Förderung Bund (50 % Arbeitnehmer brutto) 500 €
Übernahme Bund Kosten Sozialversicherung 200 €
Zusätzlich für Arbeitnehmer über 50 J. 100 €
Förderung Sachsen 220 €
Zuschuss Landkreis 40 €
Eigenmittel Träger 140 € (bei über 50-jährigen)
240 € (bei unter 50-jährigen)

Der aktuelle Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes ist bei dieser Beispielrechnung noch nicht berücksichtigt und führt zu einer Kostenerhöhung pro Arbeitsplatz/Monat von rd. 100 Euro für den Träger.

7. Kosten für den Landkreis Delitzsch
 

  Laufzeit
1 Jahr 3 Jahre
273 Plätze (mit Bundes- und Landesförderung) 131.040 € 393.120 €
weitere 52 Plätzen Option mit Bundes- und Landesförderung 24.960 € 74.880 €
weitere 459 Plätze nur Bundesförderung 440.640 € 1.321.920 €
mögliche maximale Gesamtkosten: 596.640 € 1.789.920 €

Bei einer analogen und bereits abgestimmten Beteiligung des jetzigen Landkreises Torgau-Oschatz entstehen für diesen Landkreis (und zukünftig für den Landkreis Nordsachsen) weitere Kosten in fast vergleichbarer Höhe.

8. finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Delitzsch

Durchgeführte Beispielrechnungen ergaben, dass bei 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften (BG) in der ARGE geringe Einsparungen bei den KdU-Kosten zu verzeichnen sein können.

Bei 2- und mehr Personen-BG wurde ermittelt, dass die verbleibenden Kosten bei den KdU über den möglichen Einsparungen durch das Kommunal-Kombi-Programm liegen.

Davon abgeleitet, wurde von einem durchschnittlichen Einsparvolumen pro Arbeitsplatz von 35 bis max. 39 Euro ausgegangen, und der Vorschlag für die Beteiligung des Landkreises Delitzsch mit 40 Euro pro Arbeitsplatz initiiert.

Eine weiter gehende Beteiligung des Landkreises steht im Widerspruch zu dem vom Kreistag beschlossenen Haushaltssicherungskonzept und dem Ziel, im Jahr 2009 den vollständigen Abbau der Fehlbeträge zu erreichen. Eine solide und ausgeglichene Haushaltsführung ist die Grundlage für die langfristige Sicherung der Beteiligung des Landkreises an Projekten der Jugendarbeit und effektiver als die kurzfristige Bezuschussung des Kommunal-Kombi-Programms über den vorgeschlagenen Betrag hinaus.

Cofinanzierungen seitens des Landkreises als Voraussetzung für andere Förderungen erfolgen z.B. im Bereich der Fachkraftförderung zur Jugendarbeit und bei der Sanierung von Kindertagesstätten in einem Umfang von jährlich rd. 500 000 €.