news Bundesprogramm Kommunal-Kombi |
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Dienstag, 27. Mai 2008 1. Rechtliche Grundlagen
2. Kontingent geförderter Plätze in den
Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz
3. Fördergegenstand und Zuwendungsempfänger
4. Fördervoraussetzungen
5. Unterstützung des Programms durch den Landkreis Delitzsch Im Interesse der Arbeitslosen und zur Sicherung des Beginns der
Umsetzung der Förderprogramme im Landkreis Delitzsch hat der Landrat -
im Vorgriff auf die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des
Freistaates im Sächs. Amtsblatt am 22.05.2008 - eine Entscheidung zur
angemessenen Beteiligung des Landkreises an den Maßnahmen herbeigeführt
(Kreistagsvorlage für den KT am 21.05.2008 war objektiv nicht möglich). Vorschlag des Landkreises Delitzsch: Zuschuss von 40 Euro pro Arbeitsplatz und Teilnehmer (bei
Inanspruchnahme Bundes- und Landesprogramm) Der Landrat informiert den Kreistag Delitzsch über diesen Vorschlag in der Sitzung am 21.05.2008. 6. Förderumfang / -höhe
Der aktuelle Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes ist bei dieser Beispielrechnung noch nicht berücksichtigt und führt zu einer Kostenerhöhung pro Arbeitsplatz/Monat von rd. 100 Euro für den Träger. 7. Kosten für den Landkreis Delitzsch
Bei einer analogen und bereits abgestimmten Beteiligung des jetzigen Landkreises Torgau-Oschatz entstehen für diesen Landkreis (und zukünftig für den Landkreis Nordsachsen) weitere Kosten in fast vergleichbarer Höhe. 8. finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Delitzsch Durchgeführte Beispielrechnungen ergaben, dass bei 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften (BG) in der ARGE geringe Einsparungen bei den KdU-Kosten zu verzeichnen sein können. Bei 2- und mehr Personen-BG wurde ermittelt, dass die verbleibenden Kosten bei den KdU über den möglichen Einsparungen durch das Kommunal-Kombi-Programm liegen. Davon abgeleitet, wurde von einem durchschnittlichen Einsparvolumen pro Arbeitsplatz von 35 bis max. 39 Euro ausgegangen, und der Vorschlag für die Beteiligung des Landkreises Delitzsch mit 40 Euro pro Arbeitsplatz initiiert. Eine weiter gehende Beteiligung des Landkreises steht im Widerspruch zu dem vom Kreistag beschlossenen Haushaltssicherungskonzept und dem Ziel, im Jahr 2009 den vollständigen Abbau der Fehlbeträge zu erreichen. Eine solide und ausgeglichene Haushaltsführung ist die Grundlage für die langfristige Sicherung der Beteiligung des Landkreises an Projekten der Jugendarbeit und effektiver als die kurzfristige Bezuschussung des Kommunal-Kombi-Programms über den vorgeschlagenen Betrag hinaus. Cofinanzierungen seitens des Landkreises als Voraussetzung für andere Förderungen erfolgen z.B. im Bereich der Fachkraftförderung zur Jugendarbeit und bei der Sanierung von Kindertagesstätten in einem Umfang von jährlich rd. 500 000 €. |
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