news Landesdirektion bewilligt 153.000 Euro für externes Gutachten |
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Dienstag, 12. Januar 2010 Die Zuweisung soll eine unabhängige und tiefgründige Untersuchung des gesamten Kreishaushaltes auf Einsparpotenziale ermöglichen. Dabei sind zum einen denkbare Ausgabenreduzierungen zu prüfen, zum anderen aber auch Reserven auf der Einnahmenseite des Landkreises aufzuzeigen. Mit Hilfe des externen Gutachtens soll der Landkreis ein fundiertes Haushaltssicherungskonzept erstellen und dieses dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen, das sowohl den Abbau des mittelfristig ausgewiesenen Defizits von 165 Mio. Euro als auch die Rückführung der Verschuldung gewährleistet. Die bewilligte Bedarfszuweisung beläuft sich auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Gutachtens. Der Landkreis hat seinerseits Eigenmittel in Höhe von 38.000 Euro zu erbringen. |
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